Projektserver
Für den von Ihnen zu bearbeitenden Auftrag erhalten Sie Zugangsdaten zu unserem Informationsportal (z.B. zur Einsichtnahme in Pläne bzw. den Download von Plänen und anderen Unterlagen), indem Sie uns schriftlich per Email an bremen@procon-gruppe.combestätigen, dass Sie die nachstehende Verschwiegenheitserklärung gelesen haben und sich zur Einhaltung derselben verpflichten. Wir werden Ihnen anschließend die Zugangsdaten für die betreffenden Projekte zusenden.
Verschwiegenheitserklärung
Präambel
PROCON unterhält auf diesem Webserver ein Informationsportal in Bezug auf geplante bzw. bereits in der Realisierung befindliche Projekte.
Mit der Nutzung dieses Informationsportals erklären Sie als Nutzerin, sich an die nachfolgenden Regelungen dieser Verschwiegenheitserklärung zu halten. Dieses dient der Vermeidung von Urheberrechtsstreitigkeiten und fordert die strikte Geheimhaltung des Ihnen als Nutzerin überlassenen Passwortes sowie der im Informationsportal hinterlegten Daten.
- Die Nutzerin verpflichtet sich, das ihr zugeteilte Passwort ausschließlich zur Erfüllung eigener Aufgaben im Rahmen des jeweiligen Projektes zu nutzen. Eine Weitergabe des Passwortes an die mit diesem Projekt beschäftigten Mitarbeiter ist zulässig, wenn diese Mitarbeiter über diese Verschwiegenheitserklärung ebenfalls informiert wurden. Eine Weitergabe des Passwortes an außerhalb der Nutzerin stehende Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung von PROCON zulässig.
- Die Nutzerin verpflichtet sich, sämtliche Planungsdaten, Skizzen, Ausführungszeichnungen oder sonstige Informationen, die sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit für die Auftraggeberin anvertraut erhielt oder ihr bekannt werden, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Diese Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf die Verwendung von Planungs- und Ausführungszeichnungen; diese dürfen nur insoweit verwendet werden, wie es für die Erfüllung der Verpflichtungen der Nutzerin im Verhältnis zur PROCON bzw. zum Auftraggeber notwendig ist.
Die Nutzerin wird bei der Geheimhaltung der ihr zur Verfügung gestellten Informationen diejenige Sorgfalt anwenden, die sie in eigenen Angelegenheiten anwendet, zumindest aber die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes im Sinne des § 347 HGB. - Die Nutzerin verpflichtet sich, ihren Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen die gleichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung entsprechend dieser Vereinbarung schriftlich auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Auftragsverhältnis aufzuerlegen.
- Für den Fall, dass nachweislich die Nutzerin für die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, Planungsunterlagen oder sonstigen Daten, die im Internetportal hinterlegt sind, an unbefugte Dritte verantwortlich ist, behält sich die PROCON vor, einen Schadenersatz gegenüber der Nutzerin geltend zu machen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Verschwiegenheitserklärung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung sich als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Auf diese Verschwiegenheitserkärung ist deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
Diese Verschwiegenheitserklärung wird mit Nutzung der Zugangsdaten gültig.
Bremen im Mai 2018